Chinas Markenrecht 2026: vor 2027 handeln
Was ist tatsächlich beschlossen worden, und ab wann wirkt es?
Chinas fünfte Revision des Markenrechts wurde im Juni 2026 verabschiedet und tritt am 1. Januar 2027 in Kraft — Portfolioinhabern bleibt damit ein klar bestimmter und recht kurzer Vorlauf, um Anmelde-, Überwachungs- und Agenturarrangements anzupassen.
Dieser Vorlauf ist wichtiger als die schlagzeilenträchtige Zahl der geänderten Artikel. Mehrere Änderungen sind keine zusätzlichen Schutzrechte, die ein Markeninhaber in Ruhe aufgreifen kann; es sind neue Verfahrensfristen und neue Angriffsgründe, die auch für Registrierungen gelten, die bereits im Portfolio liegen. Eine 2019 eingetragene und nie benutzte Defensivmarke geniesst keinen Bestandsschutz durch Untätigkeit. Sie liegt in demselben Register, das ab Januar 2027 anderen Regeln unterliegt.
Die praktische Folge ist, dass die Arbeit 2026 erledigt werden muss. Alles, was von der Beschaffung von Nachweisen, der Neufassung der Instruktionen an lokale Agenturen oder der Umkonfiguration eines Überwachungsdienstes abhängt, dauert Monate, nicht Wochen — und es gibt keine Lesart dieser Revision, in der ein westlicher Markeninhaber davon profitiert, abzuwarten.
Warum verändert die verkürzte Widerspruchsfrist Ihren Überwachungsrhythmus?
Artikel 36 des revidierten Gesetzes verkürzt die Widerspruchsfrist von drei Monaten auf zwei Monate ab dem Veröffentlichungsdatum und komprimiert damit die gesamte interne Kette von der Erkennung bis zum eingelegten Widerspruch um ein Drittel.
Man halte sich vor Augen, was innerhalb dieser Frist geschehen muss. Eine Überwachungsmeldung muss die richtige Person erreichen; das Zeichen muss gegen das Portfolio und gegen bekannte Squatter-Muster geprüft werden; es muss eine geschäftliche Entscheidung über einen Widerspruch fallen; lokale Anwälte müssen instruiert werden; und Nachweise müssen zusammengestellt und eingereicht werden. Bei einer Dreimonatsfrist war ein vierteljährlicher Überwachungsbericht überlebensfähig, wenn auch unbequem — bei einer Marke, die kurz nach einem Bericht veröffentlicht wurde, blieben immer noch mehrere Wochen. Bei zwei Monaten kann ein vierteljährlicher Rhythmus die gesamte Frist verbrauchen, bevor sie im Unternehmen überhaupt jemand gesehen hat.
Monatliche Überwachung sollte für China daher als Untergrenze und nicht als Zielvorstellung gelten, mit einer namentlich benannten verantwortlichen Person und einem festen Eskalationsweg für Zeichen, die Kernmarken berühren. Wo eine Hausmarke ein bekanntes Squatting-Ziel ist, ist ein kürzeres Intervall vertretbar. Die Änderung ist verfahrensrechtlich klein und operativ bedeutsam — und sie ist der eine Punkt auf dieser Liste, der stillschweigend Rechte kostet, wenn niemand nachsteuert.
Welche Änderungen laufen westlichen Defensivanmeldungen entgegen?
Zwei, und sie wirken zusammen. Artikel 57 des revidierten Gesetzes gibt der Markenbehörde des Staatsrats die Befugnis, von Amtes wegen Verfallsverfahren wegen Nichtbenutzung gegen Marken einzuleiten, die drei Jahre in Folge ohne rechtfertigenden Grund nicht benutzt wurden; unter dem Gesetz von 2019 konnte der dreijährige Nichtbenutzungsverfall nur von Dritten eingeleitet werden.
Das ist eine strukturelle Verschiebung, was die Angreifbarkeit von Defensivportfolios betrifft. Eine auf Breite gebaute Defensivstrategie — Registrierungen in benachbarten Klassen, in Schriftvarianten, für in China nie eingeführte Produktlinien — beruhte bislang darauf, dass jemand mit Aktivlegitimation und Angriffslust jede einzelne Registrierung angreifen musste. Das Register selbst hatte keine Initiative. Fällt diese Annahme weg, ist jede unbenutzte Registrierung ein potenzieller Verfallskandidat, ohne dass ein Dritter einen Finger rührt.
Die zweite Änderung liegt auf der Anmeldeseite. Artikel 19 des revidierten Gesetzes verbietet Anmeldungen, die nicht auf Benutzung gerichtet sind und den Bedarf des normalen Produktions- und Geschäftsbetriebs klar übersteigen; ausserdem sieht das revidierte Gesetz vor, dass ein Anmelder, der aufgezählte bösgläubige Registrierungshandlungen mit nachteiligen Auswirkungen begeht, mit einer Busse von bis zu RMB 100.000 belegt werden kann. Ein Anmeldeprogramm, das in erster Linie Registerraum besetzen soll und nicht tatsächliche oder geplante Benutzung schützt, stösst nun auf ein ausdrückliches Verbot und eine Geldsanktion.
Die entsprechende Erleichterung liegt auf der Nachweisseite: Das revidierte Gesetz nimmt Online-Benutzung auf E-Commerce-Plattformen und in sozialen Medien ausdrücklich in die Definition der Markenbenutzung auf, mit der ein Nichtbenutzungsverfall abgewehrt werden kann. Bei vielen europäischen Marken findet genau dort die einzige auf China gerichtete Benutzung tatsächlich statt, und sie sollte nun geltend gemacht werden können.
Welche neuen Risiken treffen die Agenturen in Ihrer Kette?
Das revidierte Gesetz sieht vor, dass eine Markenagentur, die weiss oder wissen müsste, dass die Anmeldung eines Mandanten eine bösgläubige Anmeldung ist, und das Mandat dennoch annimmt, entsprechend rechtlich haftet — neben einer Registrierungspflicht und erheblich höheren Bussen.
Nach dem revidierten Gesetz müssen Markenagenturen und einzelne Praktiker ihre Angaben bei der Markenbehörde des Staatsrats registrieren, und schwere Verstösse von Markenagenturen ziehen Bussen von bis zu RMB 200.000 nach sich. Die Wirkung auf einen ausländischen Markeninhaber ist indirekt, aber real: Die Agentur, die jahrelang jede Liste eingereicht hat, die ihr quartalsweise geschickt wurde, hat nun einen eigenen Grund zu fragen, wozu die Anmeldungen dienen.
Das spricht dafür, die Instruktionen vor Januar 2027 neu zu fassen, statt die Reibung mitten in einer Instruktion zu entdecken. Dauerinstruktionen sollten aus sich heraus angeben, welche kommerzielle oder geplante Benutzung jede Anmeldung stützt, damit die Agentur sie ohne Rückfrage annehmen kann und damit die Akte selbst die Antwort enthält, falls die Frage später einmal gestellt wird.
Was gibt die Revision den Markeninhabern im Gegenzug?
Eine breitere Definition des Registrierbaren, weiteren Schutz für notorisch bekannte Marken und einen stärkeren Schadenersatzrahmen.
Zur Registrierbarkeit: Artikel 14 des revidierten Gesetzes nimmt dynamische Marken in die Liste der registrierbaren Zeichen auf, während Artikel 18 den Funktionalitätsausschluss — bisher nur auf dreidimensionale Marken angewandt — auf alle nicht traditionellen Markentypen erstreckt. Marken mit Bewegungslogos erhalten einen Anmeldeweg; Marken, die sich auf Form-, Klang- oder andere nicht traditionelle Zeichen stützen, sehen sich einem Funktionalitätseinwand gegenüber, der für ihren Markentyp bisher nicht galt.
Zu notorisch bekannten Marken: Artikel 21 des revidierten Gesetzes erstreckt den klassenübergreifenden Schutz gegen Nachbildung, Nachahmung oder Übersetzung auf nicht registrierte notorisch bekannte Marken. Artikel 49 verengt die einjährige Anmeldesperre auf Fälle, in denen der Inhaber die Löschung der Registrierung beantragt hat.
Zur Rechtsdurchsetzung: Artikel 77 stellt den Gewinn des Verletzers als vorrangige Methode der Schadensberechnung dem tatsächlichen Verlust des Rechtsinhabers gleich, und das revidierte Gesetz sieht einen gesetzlichen Schadenersatz von bis zu RMB 5 Millionen vor. Artikel 81 benennt böswilliges Zusammenwirken zwischen Parteien und die einseitige Fabrikation der grundlegenden Tatsachen eines Falls als böswilliges markenrechtliches Prozessverhalten — relevant für Markeninhaber, die selbst mit konstruierten Ansprüchen konfrontiert sind.
Zwei weitere Bestimmungen schneiden in beide Richtungen. Artikel 73 bestimmt, dass die Benutzung einer registrierten Marke ausschliesslich zur Angabe des Zwecks, der vorgesehenen Nutzer oder der Anwendungsszenarien von Waren oder der wahren Herkunft von Waren keine Verletzung darstellt, sofern sie keine Verwechslung verursacht. Und das revidierte Gesetz erlaubt eine Busse von bis zum Fünffachen des rechtswidrigen Umsatzes, wenn eine registrierte Marke in irreführender Weise benutzt wird und der rechtswidrige Geschäftsumsatz RMB 50.000 übersteigt, wobei die Nichtbehebung der irreführenden Benutzung innerhalb der vorgeschriebenen Frist zur Aufhebung der registrierten Marke führt. Letzteres ist ein Compliance-Punkt zur Benutzung Ihrer eigenen registrierten Marken im chinesischen Markt, nicht nur zu Dritten.
Was klärt diese Entwicklung nicht?
Nahezu alles zur Umsetzung. Verfügbar sind Kommentare aus der Praxis zur verabschiedeten Änderung, nicht der Gesetzestext oder Ausführungsvorschriften; die Ausführungsverordnungen der CNIPA, die Prüfungsrichtlinien und die übergangsrechtliche Behandlung anhängiger Anmeldungen und Widersprüche sind noch nicht veröffentlicht.
Die beiden Bestimmungen mit dem grössten Störpotenzial für ein Portfolio — die Verfallsbefugnis von Amtes wegen und die Bussen für Bösgläubigkeit — sind damit vorläufig Befugnisse auf dem Papier, deren Ausübung sich nicht vorhersagen lässt. Ob der Verfall von Amtes wegen als breite Registerbereinigungskampagne eingesetzt oder auf auffällige Fälle beschränkt wird, ist unbekannt. Ob die Busse von RMB 100.000 nur echte Squatter trifft oder auch überbreite Defensivprogramme legitimer Markeninhaber erfasst, ist unbekannt. Ebenso ist nicht geklärt, wie ein kurz vor dem 1. Januar 2027 veröffentlichter Widerspruchsfall behandelt wird.
Zu beachten ist ferner, dass Kommentare im Feld dieselbe Änderung mit leicht unterschiedlicher Schwerpunktsetzung beschreiben und keiner den Artikeltext wiedergibt. Behandeln Sie Artikelnummern und Schwellenwerte in diesem Beitrag als Wegweiser, die am amtlichen Text und an den Ausführungsvorschriften zu verifizieren sind, sobald diese erscheinen — nicht als deren Ersatz.
Was sollten Sie vor dem 1. Januar 2027 tatsächlich tun?
Drei Dinge, in dieser Reihenfolge.
Erstens: Stellen Sie die chinesische Markenüberwachung auf mindestens monatlichen Rhythmus um, mit einer namentlich benannten internen verantwortlichen Person, damit eine zweimonatige Widerspruchsfrist ohne Heldentaten eingehalten werden kann. Testen Sie die Kette vor Januar einmal an einer laufenden Veröffentlichung.
Zweitens: Prüfen Sie die Defensivregistrierungen. Fragen Sie für jede Marke, die in China seit drei Jahren nicht benutzt wird oder sich dieser Grenze nähert, ob Benutzungsnachweise existieren — einschliesslich Online-Benutzung auf E-Commerce-Plattformen und in sozialen Medien, die das revidierte Gesetz ausdrücklich anerkennt. Wo sie existieren, sammeln und datieren Sie sie jetzt. Wo nicht, treffen Sie eine bewusste Entscheidung darüber, ob die Registrierung verteidigungswürdig ist, statt sie für sich entscheiden zu lassen.
Drittens: Fassen Sie die Agenturinstruktionen neu, sodass jede Anmeldeinstruktion eine ausgewiesene kommerzielle Grundlage trägt — im Hinblick auf die neue Haftung von Agenturen, die bösgläubige Anmeldungen annehmen. Notieren Sie sodann eine Wiedervorlage für den Zeitpunkt, an dem die Ausführungsverordnungen und Prüfungsrichtlinien der CNIPA veröffentlicht werden, denn dann werden die beiden offenen Fragen dieser Liste erste Antworten erhalten.
Von Iprelias Recherche-Automatisierung erstellt und vor der Veröffentlichung geprüft. Allgemeine Informationen zum Immaterialgüterrecht — keine Rechtsberatung.
Quellen
- European Commission IP Helpdesk News (öffnet in neuem Tab) — European Commission IP Helpdesk News, abgerufen 2026-08-14Primärquelle