Immaterialgüterrecht Schweiz: die vier Rechte
Die Schweiz schützt vier Immaterialgüterrechte nach eigenem Recht. Welche eingetragen werden müssen, wie lange sie dauern und welches Gericht entscheidet.
Vier Dinge, und jedes davon berührt einen anderen Teil der Portfolioverwaltung: Eine Recherche nach Dokumenten, die für Neuheit und erfinderische Tätigkeit relevant sind, wird obligatorisch und gebührenpflichtig, wobei der resultierende Recherchenbericht veröffentlicht wird; Anmelder können eine vollständige materielle Prüfung einschliesslich Neuheit und erfinderischer Tätigkeit beantragen, die das heutige schweizerische nationale Verfahren nicht umfasst; Jahresgebühren werden ab dem dritten statt ab dem vierten Jahr fällig; und Anmeldungen können auf Englisch eingereicht werden, ohne Übersetzung in eine schweizerische Landessprache.
Einzeln betrachtet ist keine dieser Änderungen exotisch — jede hat ihr Gegenstück in Verfahren, die Ihr Team anderswo bereits abwickelt. Zusammen genommen verändern sie jedoch, was eine schweizerische nationale Anmeldung ist. Der nationale Weg war der leichte, schnelle, vergleichsweise günstige Weg, ein schweizerisches Recht zu halten; ab 2027 kommen eine für alle lesbare Recherche und eine wählbare Prüfung hinzu. Das ist ein anderes Instrument, und es verdient eine neue Entscheidung statt einer übernommenen Standardpraxis.
Weil die Gebühr eine Budgetposition ist, die Veröffentlichung aber eine Offenlegung. Ein Recherchenbericht, der Dokumente zu Neuheit und erfinderischer Tätigkeit benennt, ist nach der Veröffentlichung lesbar für Wettbewerber, Lizenznehmer, Einsprechende in parallelen Verfahren anderswo und für jeden, der eine Due Diligence zur Familie durchführt. Die Kosten der Recherche sind bekannt und budgetierbar; die Folgen davon, dass Dritte eine Zitationsliste zu Ihrer schweizerischen Anmeldung lesen, sind strategisch und einzelfallabhängig.
Für die meisten Portfolios ist das handhabbar und durchaus willkommen: Eine frühe, öffentliche Einschätzung des Stands der Technik verbessert die Qualität nachgelagerter Entscheidungen und verkürzt Bewertungsgespräche. Sie nimmt aber eine Option, auf die sich manche Anmelder verlassen haben: ein schweizerisches Recht zu halten, dessen Konfrontation mit dem Stand der Technik nie in einer öffentlichen Akte festgehalten wurde. Wenn irgendein Teil Ihres Portfolios auf dieser Stille beruht — defensive Anmeldungen, Anmeldungen, die als Verhandlungsgewicht gehalten werden, Anmeldungen, deren Ansprüche Sie lieber nicht öffentlich an Zitaten gemessen sehen —, sollte diese Abhängigkeit jetzt identifiziert und nicht erst 2027 entdeckt werden.
Ein Punkt zweiter Ordnung, der Ihren Litigation-Kollegen gemeldet werden sollte: Eine veröffentlichte Zitationsliste ist ein Dokument, das existiert und einem Gericht oder einer Gegenpartei vorgelegt werden kann. Welches Gewicht sie hat, ist eine andere Frage, und wir behandeln sie unten im Abschnitt zu den Grenzen.
Sie verwandelt eine verfahrensrechtliche Gegebenheit in eine Entscheidung, die von Fall zu Fall getroffen werden muss — und Entscheidungen kosten Managementzeit. Wo heute das schweizerische nationale Verfahren keine vollständige materielle Prüfung auf Neuheit und erfinderische Tätigkeit umfasst, kann ein Anmelder ab 2027 eine solche beantragen. Jede schweizerische Anmeldung erhält damit einen Entscheidungspunkt: Prüfung beantragen oder nicht.
Die Erwägungen sind vertraut, auch wenn die schweizerische Ausgestaltung neu ist. Ein geprüftes Recht ist in der Regel leichter zu lizenzieren, leichter in kommerziellen Verhandlungen durchzusetzen und leichter dem Due-Diligence-Team eines Erwerbers zu erklären. Ein ungeprüftes Recht ist günstiger und schneller zu erlangen und erzwingt keine frühe Einschränkung der Ansprüche. Welche Seite dieses Tauschs Sie wählen, hängt davon ab, ob eine Familie ein kommerzieller Vermögenswert, ein Platzhalter für Freedom-to-operate oder ein Verhandlungspfand ist.
Was Sie nicht tun sollten, ist eine pauschale Politik im Abstrakten festzulegen. Die sinnvolle Vorbereitung im Jahr 2026 besteht darin, die Kriterien zu definieren — Umsatzexposition, Wettbewerberdichte, erwartete Durchsetzung, Lizenzierungspläne — und jede Familie daran zu markieren, sodass die Entscheidung 2027 die Anwendung einer vereinbarten Regel ist und nicht jedes Mal eine Ad-hoc-Diskussion.
Jahresgebühren werden ab dem dritten statt ab dem vierten Jahr fällig. In Zahlen bedeutet das ein zusätzliches Jahresgebührenjahr über den gehaltenen schweizerischen Bestand hinweg, und zwar früher im Leben jedes Patents — in vielen Familien noch bevor das kommerzielle Signal eingetroffen ist, das Sie normalerweise nutzen, um über die Weiterzahlung zu entscheiden.
Der budgetäre Effekt lässt sich leicht modellieren, sobald die Beträge bekannt sind. Der interessantere Effekt ist der verhaltensbezogene: Eine früher fällige erste Aufrechterhaltungsentscheidung zieht das Gespräch über die Bereinigung nach vorn. Portfolios, die marginale schweizerische Fälle gewohnheitsmässig bis ins vierte Jahr mitschleppen, «weil es noch nichts kostet», treffen diese Frage nun ein Jahr früher. Behandeln Sie das als Gelegenheit, den schweizerischen Bereinigungszyklus mit Ihrer bestehenden globalen Überprüfung abzustimmen, statt als isolierte Gebührenänderung, die der Renewals-Dienstleister stillschweigend absorbiert.
Ja, aber in bescheidenem Umfang und vor allem im Workflow: Anmeldungen können auf Englisch eingereicht werden, ohne Übersetzung in eine schweizerische Landessprache. Für Gruppen, die auf Englisch entwerfen — also für die meisten —, entfällt damit ein Schritt, ein Kostenblock und eine Quelle übersetzungsbedingter Abweichungen zwischen dem schweizerischen und dem Ausgangstext.
Der praktische Nutzen ist am grössten, wo die schweizerische Anmeldung Teil einer zentral entworfenen Familie über mehrere Jurisdiktionen ist. Am kleinsten ist er dort, wo das Verfahren in der Landessprache in Ihren Dienstleisterbeziehungen bereits verankert ist. Was unsere Quelle nicht behandelt, ist, was später im Leben einer englischsprachigen Akte geschieht — ob und wann Übersetzungen für einen nachfolgenden Schritt erforderlich sind. Das ist einer von mehreren Punkten, die anhand der revidierten Verordnung zu verifizieren sind, bevor Sie Ihre Anmeldeinstruktionen neu schreiben.
Eine Menge, und die Lücken sind gerade die, die darüber entscheiden, ob eine Strategie funktioniert. Die Praktikernotiz, auf der dieser Artikel beruht, ist nicht der Gesetzestext und nicht die revidierte Verordnung. Sie nennt die Gebührenhöhen für die Recherche und den Prüfungsantrag nicht, sodass das Budget, das Sie 2026 aufstellen, ein Platzhalter bleibt, bis der Gebührentarif bestätigt ist. Sie gibt weder den genauen Wortlaut noch die Fristen der Übergangsbestimmungen an — die folgenreichste Lücke für jeden, der einen Plan «Anmelden vor dem Umstieg» erwägt. Sie beschreibt nicht, wie das Institut mit Anmeldungen umgehen wird, die nahe am 1. Januar 2027 eingereicht werden — die praktische Frage, was mit einer Akte geschieht, die beim Beginn des neuen Regimes anhängig, aber jung ist.
Sie schweigt ebenso zum Umfang eines etwaigen Einspruchs- oder Beschwerdewegs nach einer materiellen Prüfung, dazu, ob ein ungeprüftes Recht des Typs der inkrementellen Erfindung in irgendeiner Restform fortbesteht, und dazu, wie schweizerische Gerichte geprüfte gegenüber ungeprüften Patenten in Nichtigkeitsverfahren behandeln werden. Der letzte Punkt ist für das strategische Gewicht der Prüfungswahl wesentlich: Die kommerzielle Intuition, dass ein geprüftes Patent ein stärkeres Patent ist, ist eine Intuition und kein gefestigter Satz des schweizerischen Rechts, und nichts im vorliegenden Material belegt sie.
Also: Die vier Änderungen stehen fest. Die Mechanik um sie herum nicht, und jeder Plan, der von einem bestimmten Datum, einer bestimmten Gebühr oder einer bestimmten übergangsrechtlichen Berechtigung abhängt, ist eine Hypothese, bis Sie ihn gegen den Inkraftsetzungsbeschluss des Bundesrates und die revidierte Verordnung geprüft haben.
Beginnen Sie mit einer Inventur. Listen Sie jede anhängige schweizerische nationale Anmeldung und jedes offene Prioritätsfenster mit schweizerischer Komponente auf, mit Anmeldedatum, erwarteter kommerzieller Rolle und der Frage, ob sie ein Kandidat für Teilanmeldungen ist. Diese Liste ist die Grundlage jeder weiteren Entscheidung, und sie zu erstellen ist Arbeit, die Sie jetzt tun können, ohne auf die Verordnung zu warten.
Treffen Sie anhand dieser Liste vier Entscheidungen. Erstens: welche Fälle — wenn überhaupt — Sie vor der Änderung eingereicht haben wollen, in dem Bewusstsein, dass die übergangsrechtliche Mechanik bestätigt sein muss, bevor Sie sich allein auf das Timing verlassen. Zweitens: Ihre Kriterien für die Prüfungswahl, damit Anmeldungen 2027 automatisch zugeordnet werden. Drittens: eine revidierte Budgetposition für die Recherchengebühr, die mögliche Prüfungsgebühr und die frühere Jahresgebühr im dritten Jahr, mit als provisorisch markierten Beträgen. Viertens: eine Überprüfung des Wegs — für jede bedeutende Familie die Frage, ob die schweizerische nationale Anmeldung oder der europäische Weg das bessere Vehikel ist, sobald das nationale Verfahren eine obligatorische, veröffentlichte, gebührenpflichtige Recherche und eine Prüfungsoption umfasst.
Beauftragen Sie die Inventur in diesem Quartal und setzen Sie einen Verifikationstermin gegen den Inkraftsetzungsbeschluss und die revidierte Verordnung in den Kalender, bevor irgendeine Instruktion «jetzt anmelden» Ihren Schreibtisch verlässt. Die vier materiellen Änderungen sind bekannt; die Fristen, Beträge und übergangsrechtlichen Berechtigungen, die ein Anmeldeprogramm vor 2027 lohnend machen würden, sind es nicht — und ein Programm, das auf angenommenen Übergangsregeln beruht, ist schlechter als gar kein Programm. Zuerst Inventur, dann Verifikation, dann Instruktion.
Von Iprelias Recherche-Automatisierung erstellt und vor der Veröffentlichung geprüft. Allgemeine Informationen zum Immaterialgüterrecht — keine Rechtsberatung.